Das Verhältnis zur Kirche

Geschichtlicher Abriss

Da es im 19. Jahrhundert bei den Burgenlandkroaten nahezu keine Intelligenzschicht gab, waren es vor allem kroatische Geistliche, die das kulturelle Leben der Burgenlandkroaten vorantrieben. Sie gründeten Kulturvereine und veröffentlichten Publikationen. 1910 gab es im Raum des Burgenlandes 23 kroatische Pfarrer und zwei Kapläne.

Wie schon in der Monarchie war die Kirche auch in der Ersten Republik Trägerin der konfessionellen Schulen mit kroatischer Unterrichtssprache. Die Heiligen Messen wurden in folgenden Sprachen gefeiert:

  • In über 20 Gemeinden: Kroatisch;
  • In 20 Gemeinden: Deutsch und Kroatisch;
  • In zwei Gemeinden: Kroatisch und Ungarisch;
  • In drei Gemeinden: Deutsch, Kroatisch und Ungarisch.

Aktuelle Situation

Die Burgenländischen Kroaten gehören größtenteils der römisch-katholischen Kirche an. Auch heute ist die Kirche einer der seltenen Plätze, wo die kroatische Sprache gleichberechtigt in der Öffentlichkeit angewendet wird.

Das Bischöfliche Ordinariat in Eisenstadt/Željezno gibt wöchentlich die kroatische Kirchenzeitung „Crikveni Glasnik Gradišća“ heraus. Das theologische Jahrbuch „Narod Božji na putu“ ist bis jetzt nur 1998 und 1999 erschienen. Die Bedeutung der Kirche für den Erhalt der Volksgruppe widerspiegeln unter anderem auch die Beschlüsse des Diözesantages 1980, die unten wiedergegeben werden.

Derzeit gibt es im Burgenland 29 Pfarren mit kroatischer und acht Pfarren mit zweisprachiger seelsorgerischer Betreuung. (Stand 1995)

Nach der zweiten Diözesansynode 1970 wurde das kroatische Dekanat Großwarasdorf/Veliki Borištof mit neun Pfarren gegründet. Es ist erwähnenswert, dass der Vater des 1. Eisenstädter Bischofs DDr. Stefan László; Ungar, und die Mutter eine Burgenländische Kroatin war.

Im Rahmen der Kirche gibt es auch einige Gremien die für die Volksgruppe zuständig sind:

  • Kroatische Sektion im Pastoralamt: Diese Sektion befasst sich mit der allgemeinen Seelsorgeplanung.
  • Liturgische Kommission für kroatische Belange: Ihre Aufgabe liegt in der Herausgabe von kroatischen liturgischen Büchern und Behelfen.
  • Fachausschuss des Postoralamtes für seelsorgliche Fragen des kroatischen Volksteiles.
  • Koordinationsausschuss: In diesem Ausschuss sind alle vier burgenländischen Volksgruppen vertreten und regeln die Seelsorge in gemischtsprachigen Pfarren.

Beschlüsse des Diözesantages

An die zuständigen staatlichen Stellen:

1.1. Da für die Erhaltung der ethnischen Minderheit vor allem die Grunderziehung und der Unterricht in der Muttersprache entscheidend sind, müssen die zuständigen staatlichen Stellen entsprechende Einrichtungen in genügendem Umfang zur Verfügung stellen. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die Verwendung der kroatischen bzw. ungarischen Sprache im Kindergarten zu sichern, darüber hinaus soll der Unterricht in der betreffenden Muttersprache nicht nur in der Volksschule, sondern auch in der Hauptschule und im Polytechnischen Lehrgang gewährleistet sein.

An die diözesanen Stellen:

2.1. Da der „Glaube vom Hören“ (Röm. 10,17) kommt und die Sprache ein wesentlicher Faktor in der pastoralen Arbeit ist, soll für die Ausbildung und Fortbildung der Priesteramtskandidaten und der sonstigen Mitarbeiter in den kirchlichen Diensten in der Muttersprache ausreichend gesorgt werden. Ebenso ist die Pflege der Muttersprache auch im Rahmen der Priesterfortbildung zu sehen.

2.2. Dem Ausbau des kirchlichen Pressewesens für die kroatische Volksgruppe sowie die Ausweitung der kirchlichen Sendungen im Rundfunk soll auch weiterhin große Aufmerksamkeit zugewendet werden. Hiebei soll auf ein wöchentliches Erscheinen des „Glasnik“ hingearbeitet werden. Für die kirchliche Rundfunkarbeit sollen soweit als möglich geeignete Kräfte geschult werden.

2.3. Die verschiedenen diözesanen Gremien – unterstützt durch die Massenmedien (Fernsehen, Rundfunk, Presse) – mögen weiterhin durch einen versöhnlichen Dialog beim Abbau der bisweilen herrschenden Vorurteile helfen, um das Zusammenleben der verschiedenen Volksgruppen zum Wohl aller und im Geiste des Evangeliums fruchtbar und segensreich zu entfalten.

2.4. Die kroatische Sektion des Pastoralamtes und die Verantwortlichen für die Arbeit der Katholischen Aktion innerhalb des kroatischen Volksteiles sollen regionale Ausbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter in der Gemeindekatechese (Erstkommunionshelfer, Firmhelfer, Kommunionhelfer) sowie für Männer, Frauen, Jugend, Jungschar, Mütter- und Familienrunden in kroatischer Sprache anbieten. Ebenso sollen Behelfe für Taufgespräche, für die Firmvorbereitung u.ä. in kroatischer Sprache erarbeitet werden.

2.5. Im personellen Bereich soll die besondere Situation der Minderheiten berücksichtigt werden. Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, keine zu großen Pfarrverbände zu schaffen; weiters sollen kroatisch- bzw. ungarischsprechende Priester, falls sie deutschsprachige Pfarren übernehmen, so eingesetzt werden, daß sie auch weiterhin in kroatisch-, bzw. ungarischsprechenden Pfarren mitarbeiten können. Schließlich ist es notwendig, für die sprachlichen Minderheiten regionale oder überregionale Jugendleiter einzusetzen, die die Jugendarbeit in der Muttersprache zu erfüllen vermögen.

2.6. Das Schulamt möge dafür Sorge tragen, daß für die Erteilung des Religionsunterrichtes Bücher und Behelfe in genügendem Umfang, (kroatisch und ungarisch) zur Verfügung stehen. Besonderes Augenmerk möge dabei den gemischtsprachigen Gemeinden zugewendet werden.

2.7. Bei den kirchlichen Dienststellen soll es ermöglicht werden, daß kroatisch- bzw. ungarischsprechende Personen ihre Anliegen nötigenfalls auch in der Muttersprache vorbringen können.

An die deutschsprechende Volksgruppe:

Die deutschprachige Mehrheit in unserem Land soll sich verpflichtet fühlen, der Minderheit bei der Bewahrung ihrer ethnischen Eigenart zu helfen.

An die kroatischsprechende Volksgruppe:

Deutschsprachige Minderheiten sollen in kroatischen Gemeinden entsprechend berücksichtigt werden.

An die kroatischsprechenden Eltern:

Die Eltern sollen ihre Muttersprache, dieses überantwortete Erbe, ihren Kindern traditionsgemäß weitergeben. Dabei sollen sie von der Mehrheit in jeder Hinsicht unterstützt werden.

An die Seelsorger und Pfarrgemeinderäte:

Für die Verwendung der Muttersprache – insbesondere in der Liturgie – bestehen für gemischtsprachige Pfarrgemeinden in unserer Diözese bestimmte Regelungen, die gemäß § 61 der 1. Diözesansynode nicht eigenmächtig geändert werden dürfen. Sollten sich im Laufe der Zeit nach Auffassung der für die Seelsorge Verantwortlichen Neuregelungen als notwendig erweisen, ist die Angelegenheit mit genauer Begründung der Kirchenbehörde vorzulegen. An die Pfarrseelsorger und Pfarrgemeinderäte wird dringend appelliert, sich an diese Ordnung zu halten.